Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1875/01.A

Tenor

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird eingestellt.

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. April 2001 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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