Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2209/00.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. April 2000 wird für wirkungslos erklärt.

Kläger und Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen je zur Hälfte mit Ausnahme der auf das Zulassungsverfahren des Beteiligten entfallenden Kosten. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.