Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 417/00.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 50.000,-- DM festgesetzt.


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