Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 452/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig - bis zur rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2005 - zwei Genehmigungen zum Krankentransport im Kreisgebiet zu erteilen, sobald die Antragstellerin die amtlichen Kennzeichen der einzusetzenden Krankenkraftwagen dem Antragsgegner mitteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000,- DM festgesetzt.


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