Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1516/00

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Februar 2000 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 12.000,-- DM festgesetzt.


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