Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 518/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.