Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 705/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird - unter gleichzeitiger Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung - für beide Rechtszüge auf 3.000,- DM festgesetzt.


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