Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 175/01

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für diese Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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