Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 1061/01

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird - unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungs-gerichts - für das Verfahren I. Instanz und das Zulassungsverfahren auf jeweils 3.480,09 DM festgesetzt.


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