Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4475/98

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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