Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 E 545/01

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die niedrigste Streitwertstufe (bis zu 600,-- DM) festgesetzt.


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