Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 E 626/01

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 974,28 DM festgesetzt.


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