Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2946/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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