Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 531/00.PVB

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Beteiligte wird verpflichtet, dem Antragsteller über die bereits bisher bewilligte Reisekostenvergütung hinaus auch für den 12. Mai 1997 wegen der Teilnahme an der Sitzung des Hauptpersonalrats in R. Reise-kostenvergütung zu gewähren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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