Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 852/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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