Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1400/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdezulassungsverfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdezulassungsverfahren 4.000,- DM.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.