Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 860/01

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladenen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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