Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1116/01

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 25.000,-- DM festgesetzt.


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