Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 B 1481/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000.- DM festgesetzt.

Dieser Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekanntgegeben werden.


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