Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1457/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Antragsverfahrens zu je einem Fünftel.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 20.000,- DM festgesetzt.


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