Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 845/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 2.000,-- DM festgesetzt.


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