Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1280/01

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen jeweils zur Hälfte, wobei die Beigeladenen für ihren Kostenanteil gesamtschuldnerisch haften; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladenen jeweils selbst.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 2.000,-- EURO festgesetzt.


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