Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 17/02

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.796,97 EUR festgesetzt.


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