Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 519/01

Tenor

Antrag Der wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000 Euro festgesetzt.


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