Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 E 650/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Zwangsvollstreckung gegen die Vollstreckungsschuldnerin aus der Auflage Nr. 1 der Baugenehmigung des Vollstreckungsgläubigers vom 25. November 1992 wird ohne Sicherheitsleistung bis zum Erlaß des Urteils im Verfahren 5 K 986/01 - Verwaltungsgericht Aachen - eingestellt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.