Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 47/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.000,- - EUR (Wertstufe bis 8.000,-- DM) festgesetzt.


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