Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 4412/01.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 2001 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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