Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 109/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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