Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2664/00.A

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. April 2000 wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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