Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1550/01

Tenor

Die Zulassungsanträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte mit Ausnahme der von der Antragstellerin allein zu tragenden außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.022.583,70 EUR = 2 Mio. DM festgesetzt.


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