Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 3629/98

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwen- den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis- tet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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