Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 906/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 1.000,- EUR (Wertstufe bis 2.400,- DM) festgesetzt.


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