Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1085/01

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Klageverfahren auf 1.192,24 EUR und für das Berufungsverfahren auf 1.213,53 EUR festgesetzt.


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