Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 964/00

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 238.761,24 Euro (504.092,78 - 37.116,38 = 466.976,40 DM) festgesetzt.


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