Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 237/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 17.594,83 EURO festgesetzt.


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