Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 5/02

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3067,75 EUR (= 6.000,- DM) festgesetzt.


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