Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 139/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 8.000,- Euro festgesetzt.


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