Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 532/00.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass die befristete Beauftragung des Gesamtschullehrers Studienrat L. I. als Fachberater in der Maßnahme "Feststellung Unterrichtsbedarf" unter Anrechnung von acht Wochenstunden auf die Pflichtstundenzahl der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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