Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 622/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Frist zur Wiederholungsprüfung im Fach Anatomie der zahnärztlichen Vorprüfung des Antragstellers bis zum 31. Juli 2002 zu verlängern.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge, für den ersten unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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