Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 198/01

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. November 2000 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 8.000,- DM = 4.090,34 EURO festgesetzt.


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