Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 780/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.000,- EUR (Wertstufe bis 8.000,- DM) festgesetzt.


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