Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 5293/00

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlichen Streiwertbeschlusses für beide Rechtszüge auf jeweils 511 291,88 Euro (1 Mio. DM) festgesetzt.


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