Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4231/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 213,35 EUR (= früher 417,28 DM) festgesetzt.


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