Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 238/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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