Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1861/00.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu gleichen Teilen. Der Streitwert wird auf 51.129,19 EUR (= 100.000 DM) festgesetzt.


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