Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 452/02

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin, die auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt, zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3 Mio. EUR festgesetzt.


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