Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1526/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren 26 K 3896/01 VG Düsseldorf wird insoweit wiederhergestellt, als die Antragsgegnerin vom Antragsteller mit dem angefochtenen Leistungsbescheid einen Betrag von mehr als 223.690,19 EUR (entspricht 437.500,00 DM) erstattet verlangt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsteller zu 2/5 und die Antragsgegnerin zu 3/5.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 137.665,33 EUR (entspricht 269.250,00 DM) festgesetzt.


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