Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 3452/00.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlungen vom 9. September 1999 und 6. Juni 2000 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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