Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1630/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für den ersten Rechtszug unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts auf 10.000,-- DM und für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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