Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1063/00

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- EUR (Wertstufe bis 4.000,-- DM) festgesetzt.


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